Von Menschen und Mäusen: das Fernglas und der Datenschutz
Neuerdings erregt ein Thema die Gemüter im deutschen Wald, das einerseits ungewöhnlich scheint, andererseits weitreichende Bedeutung bekommen könnte:
Die Rede ist von den beliebten Wildkameras, die seit etwa 2012 vermehrt in den Wäldern aufgehängt werden. In der Regel sind es Jäger und Förster, die den Tierbestand erfassen und den Holzbestand schützen möchten: Gibt es seltene Tiere im Revier? Treiben Holzdiebe ihr Unwesen oder lädt gar jemand seinen Müll im Wald ab?
Auslöser der Debatte waren einige Ereignisse, die im ersten Moment wie eine komische Randnotizen daher kommen, genauer betrachet aber tiefgreifende Fragen aufwerfen.
Ein Politiker, der beim Schäferstündchen mit der Geliebten fotografiert wurde. Hobbygärtner, die sich plötzlich auf Fotos mit Hanfpflanzen und im Gerichtssaal wiederfanden.
Vor diesem Hintergrund erhalten wir im wachsenden Maße Zuschriften von besorgten Kunden, die sich vergewissern möchten, nichts Unrechtes zu tun. Was ist erlaubt, wo sind die Grenzen gesetzt?
Zunächst einmal können wir Sie beruhigen. Denn es gibt einen großen Unterschied zwischen der Betrachtung einer Person – auch aus weiter Ferne – und der Abbildung einer Person mit einem Fotoapparat. Der Gesetzgeber schützt ausdrücklich das „Recht am eigenen Bild“ als Teil der Persönlichkeitsrechte. Diese Rechte werden nicht dadurch verletzt, dass Sie jemanden betrachten, der sich in der frei un d für jedermann zugänglichen Öffentlichkeit bewegt.
Eine ganz andere Sache ist die Betrachtung einer Person mittels einer Seh- bzw. Vergrößerungshilfe auf privaten Grund. Hier betreten Sie eine Grauzone, denn der Gesetzgeber schützt im gleichen hohen Maße die Unverletzlichkeit der Privatsphäre auch bei uns zu Hause. Dabei ist es nicht einmal wichtig, ob Sie einen Besitzer oder „nur“ einen Mieter ausspähen.
Ganz ausdrücklich verbitten wir uns den Missbrauch unserer Produkte für eine illegale dauerhafte Beobachtung von Personen, dem sogenannten „Stalking“. Erstens stellt ein solches Verhalten einen klaren Rechtsverstoß dar, den wir nicht unterstützen möchten. Zweitens ist es nicht in unserem Interesse, Straftaten zu unterstützen.
Schließlich möchten wir doch alle in den heimischen vier Wänden sicher sein vor den neugierigen Augen fremder Leute. In diesem Sinne: Wer lediglich Fauna und Flora beobachtet, ist rechtlich auf der sicheren Seite!